FAQ.
Häufig gestellte Fragen / FAQs
Sprechen Sie den*die Therapeut*in Ihrer Wahl an und vereinbaren Sie mit ihm*ihr einen Termin, um über die Dauer, die Inhalte und den Verlauf der Sitzungen zu sprechen.
In der Regel erfolgt eine erste diagnostische Einschätzung und eine Abklärung, ob und wie wir Sie mit unserem Angebot unterstützen können. Eventuell steht eine Überweisung an eine*n Facharzt*in an.
Sollten Sie ein Paargespräch wünschen, lassen Sie es uns bitte vorher wissen. Wir können dann eine Doppelsitzung (100 Minuten) vereinbaren, damit genug Zeit und Raum für Ihre Anliegen vorhanden ist. Außerdem können Sie gemeinsam als Paar eine konkrete Fragestellung bzw. ein Thema vorab erarbeiten, dies vereinfacht den Prozess in der Sitzung erheblich.
Ja, das ist möglich und häufig auch sinnvoll. Bitte sprich dies mit deiner Therapeut*in an, damit diese*r in Ruhe darauf eingehen und entsprechend Zeit zur Verfügung stellen kann.
Nein, jede Sitzung und jede Therapie verläuft sehr unterschiedlich. Da wir Menschen uns unterscheiden, bleibt Therapie immer ein individueller Prozess, der immer im Austausch mit dem*der Therapeut*In abgestimmt und angepasst wird.
Bei einer krankheitswertigen Störung kann eine ambulante Psychotherapie eine Möglichkeit der Unterstützung sein. Zusätzlich helfen eine Portion Veränderungswille (das WIE muss dafür noch nicht bekannt sein) und die Einschätzung des*der Therapeuten*in bei der Auswahl der passenden Therapie.
Therapiezeiten sind immer individuell, da wir nicht wissen was auf dem Weg noch passiert. Wie war das noch gleich mit den Plänen und dem Leben…
Wenn es um ein generelles Lebensthema ohne krankheitswertige Störung geht, kann auch ein Coaching weiterhelfen.
Der Psychotherapeut ist auf die Behandlung von psychischen Erkrankungen spezialisiert.
Um herauszufinden worum es geht, kann ein Erstgespräch in jedem Fall sinnvoll sein.
Sollte die Krankenkasse die Therapiekosten übernehmen, erfährt sie von der Therapie, da diese dann genehmigt werden muss. Dabei erhält sie jedoch nur notwendige Stammdaten, die Diagnose und Daten des*der behandelnden Therapeuten*in.
Der*die Arbeitgeber*in erfährt nichts von der Therapie, es sei denn, dieser übernimmt die Kosten.
In allen anderen Fällen, unterliegen wir der Schweigepflicht und alles was Sie uns anvertrauen, bleibt auch bei uns. Die einzige Ausnahme davon sind Intervisionsgruppen, in denen im kollegialen Kreis und unter Einhaltung der Schweigepflicht ein fachlicher Austausch im Sinne einer Qualitätssicherung stattfindet.
Ja, Therapie ist immer ein freiwilliger Prozess. Es macht Sinn den Prozess mit einem gemeinsamen Gespräch mit dem*der Therapeut*In abzuschließen, dies ist aber keine Verpflichtung.
