Kostenübernahme
Wenn Sie gesetzlich versichert sind...
Vorab: Sie benötigen keine Überweisung! Genauso wie bei Ihrem Hausarzt, genügt uns das Einlesen der Krankenkassenkarte.
Sind Sie gesetzlich versichert, stehen uns noch vor Beginn der eigentlichen Therapie einige „Schnupperstunden“ (Psychotherapeutische Sprechstunden und Probatorik) zum gegenseitigen Kennenlernen zur Verfügung.
Innerhalb dieser ersten Sitzungen geht es vor allem darum, dass „die Chemie stimmt“ und erste gemeinsame Ideen für die weitere Psychotherapie erarbeitet werden können. Anschließend muss durch einen Antrag bei der Krankenkasse entweder eine Kurzzeittherapie (2 x 12 Sitzungen= 24 Sitzungen insgesamt) oder eine Langzeittherapie mit 60 Sitzungen beantragt werden. Sobald diese genehmigt wurde, kann es mit den eigentlichen Therapiesitzungen weiter gehen und Ihre Krankenkasse kommt für die Kosten der Psychotherapie auf.
Wenn Sie Selbstzahler*in sind...
... schließen Sie vor Beginn der Therapie einen schriftlichen Vertrag ab, in der die Rahmenbedingungen unserer Zusammenarbeit geregelt sind.
Wenn Sie privat versichert oder Beihilfe berechtigt sind...
… orientiert sich das Honorar an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Je nachdem, welchen individuellen Versicherungstarif Sie haben, werden psychotherapeutische Leistungen teilweise oder in vollem Umfang übernommen. Für gewöhnlich übernehmen die privaten Krankenversicherungen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Um sich abzusichern, sollten Sie im Vorfeld abklären, ob und in welchem Umfang Psychotherapie im Leistungskatalog Ihrer Versicherung enthalten ist.
